Problemfelder
Grundsätzliches
Ladungssicherung ist von einer Vielzahl Faktoren abhängig. All diese Faktoren oder Einzelkomponenten sind zu berücksichtigen. Ladung, Fahrzeug und Ladungssicherungsverfahren müssen auf einander abgestimmt sein. Weiterhin bekommt man eine verkehrssichere Ladungssicherung nicht zum "Nulltarif". Bekannte Werbeslogans mit Stichworten wie "Billig", etc. führen in der Ladungssicherung nicht zum gewünschten Erfolg, es sei denn, Sie möchten für einen längeren Zeitraum ihr Fahrzeug unfreiwillig nach einer Verkehrskontrolle parken. Sie dürfen sich nachfolgend nur (!) zwei Eigenschaften für eine Ladungssicherung aussuchen:
Gut - Schnell - Billig
Bei der Ladungssicherung ergeben sich verschiedene Problemfelder. Die m. E. wichtigsten werden hier kurz dargestellt.
Organisation
Bei der Abwicklung eines Transportauftrages sind hinsichtlich der Ladungssicherung im Vorfeld zahlreiche Absprachen zwischen Hersteller, Verpacker, Verlader und Spediteur erforderlich. Den Beteiligten müssen alle Informationen zur Ladung (Gewicht, Eigenschaften und Besonderheiten) und zum erforderlichen Fahrzeug zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall sind Fehler bei der Ladungssicherung die Folge.
Personal
Der Unternehmer hat entsprechend der VDI 2700 Blatt 5 ausschließlich geeignetes Personal einzusetzen. Dazu ist der Mitarbeiter im Abstand von mindestens drei Jahren zu beschulen. Art und Umfang der Schulung ist in Blatt 5 zwar nicht explizit genannt, ein Rückschluss auf die VDI 2700 a ist hier jedoch als Mindestanforderung m. E. zulässig. Blatt 5 der VDI 2700 ist zwar keine technische Richtlinie und gilt grundsätzlich nur für solche Unternehmen, die sich einem QM-System unterworfen haben, jedoch ist eine analoge Anwendung m. E. hier zulässig. § 31 StVZO besagt, dass der Halter eines Fahrzeugs geeignete Fahrer einzusetzen hat. Hieraus ergibt sich, dass jeder Fahrer über die erforderlichen Kenntnisse in der Ladungssicherung verfügen muss. Weitere Hinweise ergeben sich aus der BGV D 29.
Fahrzeug
Die Belastbarkeit des Fahrzeugsaufbaus muss bekannt sein. Handelt es sich um ein Standardaufbau (DIN EN 12642 Code L) oder ist dieser verstärkt (DIN EN 12642 Code XL). Wenn einzelne Bauteile verstärkt sind, liegt ein Zertifikat vor? Die Details der Belastbarkeit müssen bekannt sein, wenn die Ladung über den Fahrzeugaufbau gesichert werden soll. Nur so ist die Ladungssicherung für alle Beteiligten plausibel nachvollziehbar. Was ist, wenn die Formschlüssige Sicherung erheblich von den Prüfparametern der Norm abweicht?
Ladung/Ladeeinheiten
Die Ladung bzw. die Ladeeinheiten müssen allen Transportbelastungen standhalten. Das bedeutet, die Ladung oder die Ladeeinheiten dürfen weder beim Umschlag, Transport oder durch die Ladungssicherung beschädigt werden. So entstehen z. B. durch das Niederzurren erheblichen Vertikalkräfte, welche die Ladung beschädigen können. Sind die Ladeeinheiten nicht ausreichend stabil, so ist im Regelfall der Einsatz von Antirutschmatten ausgeschlossen.
Hilfsmittel, Verfahren, etc.
Gleit-Reibbeiwert (Reibungskraft)
In der DIN EN 12195 Blatt 1 sind zahlreiche Gleit-Reibbeiwerte festgelegt. Diese werden bei Straßenkontrollen als Grundlage für eine Berechnung der Ladungssicherung herangezogen. Fraglich ist, ob es Sinn macht, in eigenen Versuchen individuelle Reibwerte zu ermitteln. Grundsätzlich kann dies bejaht werden. In der Praxis ergeben sich jedoch nicht selten erhebliche Abweichungen von den im Gutachten oder Zertifikat festgelegten Parametern.
Rutschhemmende Mittel (RHM)
Wenn die Ladeeinheiten ausreichend stabil sind, können RHM zur Erhöhung der Reibungskraft eingesetzt werden. Der vom Hersteller garantierte Gleit-Reibbeiwert und der zulässige Einsatzzweck sollte bekannt sein. RHM müssen ordnungsgemäß eingesetzt werden. Die VDI 2700 führt dazu aus, dass die Ladung zur Ladefläche oder anderen Ladungsteilen keinen unmittelbaren Kontakt mehr haben darf. Weiterhin ist die Ladung zusätzlich durch Formschluss oder Niederzurren gegen Wandern und Kippen zu sichern. Herstelleranweisungen zum Gebrauch und Verwendung sind zu beachten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der zulässigen Einsatzmöglichkeiten, der Ablegereife und der zulässigen Temperaturbereiche.
Niederzurren
Das klassische Niederzurren ist in der gesamten Transportbranche bekannt, jedoch wird die Wirkung vielfach deutlich überschätzt. Beim Niederzurren einer Holzpalette auf einem Siebdruckboden mit einer Ratsche (STF 300 daN) wird unter günstigsten Voraussetzung gerade einmal eine wirksamen Sicherungskraft von 112 daN erreicht. Das bedeutet, dass für eine 1.000 kg schwere Ladung rechnerisch schon fünf (!) Zurrgurte der genannten Art benötigt werden.
Kantenschutz
Ein Kantenschutz hat drei klassische Aufgaben: Schutz des Ladegutes vor Beschädigung durch das Zurrmittel, Schutz des Zurrmittels bei vorhandenen scharfen Kanten am Ladegut und der gleichmäßigen Verteilung der Vorspannkräfte. Kantenschutzeinrichtung sind bei allen Zurrmitteln (Zurrgurt, Zurrkette und Zurrdrahtseil) zu verwenden, wenn der Kantenradius kleiner ist als die Dicke des Zurrmittels.
